Geschäftsordnung CVJM Beilstein e.V.

Version 1.0 - Stand: 16.06.2026

In der Satzung des CVJM Beilstein e.V. wurde im § 11 „Geschäftsordnung“ festgelegt, dass der CVJM Beilstein eine Geschäftsordnung beschließt in der die Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung (inkl. der technischen und administrativen Maßnahmen zum Schutz der Daten), sowie Einzelheiten weiterer organisatorischer Themen enthalten sind. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um die genannte Geschäftsordnung.

Datenerhebung und Datenverwendung

  1. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse (wie z. B.: Adresse, Telefonnummer, Emailadresse, Alter, Familienstand, Religion und Bankverbindung) der Mitglieder im Verein verarbeitet.
    Die überlassenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung und Durchführung von Veranstaltungen.

  2. Der Vorstand macht im Mitgliederinteresse auch besondere Ereignisse des Vereinslebens bekannt. Dabei können bestimmte personenbezogene Mitgliederdaten z. B. auf der Homepage, in den sozialen Medien, im Beilsteiner Mitteilungsblatt oder durch Aushänge veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen und weiteren Veröffentlichungen insgesamt oder nur für bestimmte Veröffentlichungsvorgänge widersprechen.

  3. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

    • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

    • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

    • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

    • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,

    • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und

    • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

  4. Beim Vereinsaustritt werden Name, Adressdaten, Geburtsjahr und weitere bekannte persönliche Daten des Mitglieds aus der Mitgliederverwaltung mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, sind nach allerdings entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufzubewahren.

  5. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

  6. Der Datenschutz der CVJM Beilstein-Homepage ist unter https://www.cvjm-beilstein.de/datenschutz geregelt und wird dort regelmäßig aktualisiert.

Bezug der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden (bei jeweils vorliegender Einzugsermächtigung) per Lastschrifteinzug einmal im Jahr bezogen.

Beilstein, 16.06.2026